Notwendigkeit des Elternbeirates
Die Forderung, dass an allen anerkannten Kindertagesstätten ein Beirat bestehen muss, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert, ist pädagogisch besonders wichtig, um die Isolation der Kindertagesstätte innerhalb des Bildungswesens zu beseitigen
Bedeutung des Beirates
Der Beirat hat, ähnlich wie der Elternbeirat an Schulen, die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Träger und Personal der Kindertagesstätte einerseits und den Eltern andererseits zu fördern. Der Beirat wird oft als beschließendes Organ bezeichnet, er ist aber nur beratend tätig. Er kann initiativ tätig werden und mit eigenen Anregungen an den Träger herantreten. Er hat aber kein eigenständiges Entscheidungsrecht. Seine Empfehlungen und Vorschläge sind für den Träger nicht bindend.
Aufgaben des Elternbeirates
Zu Beginn des Kinderstättenjahres wird der Elternbeirat der Kindertagesstätte gewählt. Dieses Gremium trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen, wozu auch pädagogische Kräfte, ein Vertreter des Trägers (in unserem Fall der Gemeindeverwaltung Altendorf) und der Kindergartenbeauftragte der Gemeinde eingeladen werden. Natürlich sind auch alle interessierten Eltern hierzu herzlich willkommen. Der Elternbeirat berät lt. Art. 12 BayKiG insbesondere über die Aufstellung des Haushaltsplanes einschließlich der Festlegung der Elternbeiträge die Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung. Die räumliche und sachliche Ausstattung, die personelle Besetzung, die Gesundheitserziehung der Kinder, die Planung und Gestaltung von Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten und die Öffnungszeiten des Kindergartens. Desweiteren plant und organisiert der Elternbeirat in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der Kindertagesstätte verschiedene Veranstaltungen (z.B. das Sommerfest, St.-Martins-Umzug) und hilft auch bei der Durchführung.
Elternbeiräte